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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Treppenlift Deutschland [im folgenden als „wir“ oder „uns“ bezeichnet]

1. Lieferung
Wir bemühen uns nach Kräften um eine vertragsgemäße Lieferung der Ware. Die Lieferzeiten werden so genau wie möglich angegeben, können aber nicht garantiert werden. Sollten wir nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums liefern können, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen.

2. Anzahlung
Wir sind nur zum Vertragsabschluss bereit, wenn der Kunde die vereinbarte Anzahlung auf den Kaufpreis leistet.

3. Kosten
Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber vor vollständiger Ausführung können wir die vereinbarte Vergütung verlangen. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Kündigung des Vertrages an Aufwendungen erspart haben.

4. Stromversorgung
Für den Betrieb des Treppenlifts ist eine Netzsteckdose mit einer Spannung von 230 Volt erforderlich. Sollte sich an der Treppe des Kunden keine solche Steckdose befinden, muss zum/vor dem Einbau des Treppenlifts auf Kosten des Kunden eine Netzsteckdose mit 230 Volt installiert werden.

5. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Sollte der Kunde gegen eine Verpflichtung dieses Vertrags verstoßen und insbesondere den Kaufpreis nicht rechtzeitig entrichten, sind wir berechtigt, eine Rückgabe der Ware zu fordern, sofern wir zuvor vom Vertrag zurückgetreten sind.

6. Gewährleistung
Bei Mängeln der gelieferten Ware kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte in Anspruch nehmen. Hinsichtlich eines Anspruchs auf Schadenersatz gelten die Bestimmungen von Punkt 7. (Haftung auf Schadensersatz)

7. Haftung auf Schadensersatz
Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer, der in Punkt 1. oder Punkt 2. aufgeführten Fälle, gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Einbau
Unsere Techniker gehen bei Ihrer Arbeit äußerst sorgfälltig vor und bemühen sich nach Kräften, Schäden zu vermeiden. Dennoch können nach Befestigung der Laufschiene auf Ihrer Treppe Risse oder Sprünge entstehen. Unsere Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf die in Punkt 7. (Haftung auf Schadensersatz) beschriebene Haftung.